Preisaushang nach §19 Fahrlehrergesetz, alle Preise in Euro. Stand: 01.07.2008


 
  A unbeschränkt A beschränkt A 1
Grundbetrag  
Für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichtes 260,-- 260,--
260,--
Bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung 80,-- 80,-- 80,--
 
Vorstellungsentgelte (s.u.)  
Für die theoretische Prüfung 30,-- 30,-- 30,--
Für die praktische Prüfung (komplett) 125,-- 125,-- 110,--
 
Fahrstunde (zu je 45 Minuten) 44,-- 43,-- 38,--
 
Besondere Ausbildungs-
fahrten (zu je 45 Minuten)
 
Auf Bundes- oder Landstraßen 54,-- 53,-- 51,--
Auf Autobahnen 54,-- 53,-- 51,--
Bei Dämmerung und Dunkelheit 54,-- 53,-- 51,--


Grundbetrag bei Mehrfachklassen:
  Klassen B + A 310,--
  Klassen B + A-b 310,--
  Klassen A 1 + T 310,--



Zu Vorstellungsentgelte:
Die amtlichen Gebühren für die Prüfungsorganisation werden von diesen zusätzlich erhoben und können in dieser Fahrschule eingesehen werden.