Preisaushang nach §19 Fahrlehrergesetz, alle Preise in Euro. Stand: 01.07.2008


 
  C C E C 1 C 1 E
Grundbetrag  
Für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichtes 265,-- 210,-- 280,-- 40,--
Bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung 80,-- 80,-- 80,--  
 
Vorstellungsentgelte (s.u.)  
Für die theoretische Prüfung 30,-- 30,-- 30,--  
Für die praktische Prüfung (komplett) 145,-- 145,-- 145,-- 145,--
 
Bei Teilprüfung  
Nur praktisches Fahren und Grundfahraufgaben 145,-- 145,-- 145,-- 145,--
Nur Abfahrtskontrolle / Handfertigkeiten 80,--   80,--  
Nur Verbinden und Trennen von Fahrzeugen   80,--   80,--
 
Fahrstunde (zu je 45 Minuten) 65,-- 65,-- 65,-- 65,--
 
Besondere Ausbildungs-
fahrten (zu je 45 Minuten)
 
Auf Bundes- oder Landstraßen 65,-- 65,-- 65,-- 65,--
Auf Autobahnen 65,-- 65,-- 65,-- 65,--
Bei Dämmerung und Dunkelheit 65,-- 65,-- 65,-- 65,--
 
Unterweisung am Fahrzeug (zu je 45 Minuten) 28,-- 28,-- 28,-- 28,--


Grundbetrag bei Mehrfachklassen:
  Klassen C 1 + C 1 E 280,--
  Klassen C + C E 310,--



Zu Vorstellungsentgelte:
Die amtlichen Gebühren für die Prüfungsorganisation werden von diesen zusätzlich erhoben und können in dieser Fahrschule eingesehen werden.