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Anhängelast


Welche Anhängelast bei einem Fahrzeug zulässig ist, ergibt sich aus den Nummern 28 bzw. 29 der technischen Daten des Fahrzeugbriefes bzw. -scheines. Nr. 28 weist die maximal zulässige Anhängelast für Anhänger mit eigener Bremse (d.h. gebremst), Nr. 29 die maximal zulässige Anhängelast für Anhänger ohne eigene Bremse (d.h. ungebremst) aus.

Bei der Auswahl eines Zugfahrzeugs sollte das Hauptaugenmerk nicht auf die Maximalleistung in Kilowatt (kW), sondern einen möglichst hohen Drehmomentwert in Newtonmeter (Nm) gerichtet werden. Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, dass das maximale Drehmoment über einen großen Drehzahlbereich konstant bleibt (2000 bis 4000 Umdrehungen pro Minute (U/Min)). Ein möglichst geringer Überhang des Zugfahrzeuges - das ist der Abstand des Kugelkopfs der Anhängerkupplung zur Hinterachse - und eine möglichst große Deichsellänge des Anhängers - das ist der Abstand des Kupplungsmaules zur Achse des Anhängers - sichern die Fahrstabilität des gesamten Gespannes.

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Zugfahrzeug mit Wohnwagen als Anhängelast