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Welche
Freisprecheinrichtung ist die Richtige?
München, 18. Dezember 2000 –
Von Februar 2001 an dürfen Autofahrer während der Fahrt nicht mehr mit dem
Handy am Ohr telefonieren. Viele Kraftfahrer stehen jetzt vor der Entscheidung,
ihr Auto mit der "richtigen" Freisprechanlage nachzurüsten. Der ADAC
hat wichtige Kauf-Tipps zusammengestellt.
Der Markt hält drei unterschiedliche Systeme bereit: Head-Sets, die auf dem
Kopf oder am Ohr getragen werden (ca. 30 bis 160 Mark), Plug-and-Play-Geräte
zum einfachen Einbau und mit direktem Anschluss an den Zigarettenanzünder (ca.
50 bis 270 Mark) sowie Einrichtungen zum Festeinbau (etwa 240 bis 650 Mark
zuzüglich drei bis sechs Stunden Einbauzeit). Einige Hersteller wie Siemens (GPServicePilot)
bieten "intelligente" Freisprecheinrichtungen mit elektronischem
Ortungssystem an (ca. 700 DM plus Einbau), mit denen zusätzlich die
ADAC-Pannenhilfe sowie Infodienste auf Knopfdruck erreichbar sind. Die
Möglichkeit zur satellitengestützten Fahrzeugortung sorgt dabei für
schnellste und zielgenaue Hilfe.
Head-Sets, gesetzlich als Freisprechanlagen anerkannt, sind nur bedingt
autotauglich. Die Gründe sind mangelhafter Tragekomfort, nicht mitgelieferte
Handy-Halterungen, zu kurze Anschlusskabel und fehlende Anschlüsse für eine
externe Antenne. Besser geeignet sind ein Festeinbau oder zumindest eine
Plug-and-Play-Anlage.
Bei aller Modellvielfalt sollten Autofahrer beim Kauf auf die Mindestausstattung
ihrer Freisprecheinrichtung achten. Dazu gehören die Prüfzeichen CE und e...
(elektromagnetische Verträglichkeit), ein externer Antennenanschluss, stabile
Handyhalterung, Vollduplex-Funktion (beide Gesprächspartner können
gleichzeitig sprechen), automatische Rufannahme und Radiostummschaltung, Timer
für die Abschaltautomatik, Akkuladefunktion mit Überladeschutz, Umrüstbarkeit
auf andere Handytypen und optional Spracheingabe.
Auch die beste Anlage muss selbstverständlich sicher eingebaut sein, am besten
in einem Fachbetrieb. Der muss dafür sorgen, dass alle Bedienteile in
Reichweite und im Sichtfeld des Fahrers liegen, sämtliche Komponenten sich
außerhalb des Airbag-Wirkungsbereiches befinden, die Anlage stabil befestigt
ist, Einzelteile angeschraubt sind und eine Außenantenne für optimalen Empfang
sorgt.
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Ohne Freisprecheinrichtung verboten:
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