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Fahrgemeinschaften schonen den Geldbeutel

Auch Umwegkilometer von der Steuer absetzen

München, 22. Mai 2000 –
Kraftstoffpreise von deutlich über zwei Mark reißen derzeit große Löcher in die Taschen der Autofahrer. Um die Preiserhöhungen durch die Mineralölkonzerne zumindest teilweise aufzufangen, bietet es sich unter anderem an, Fahrgemeinschaften zu gründen. Es gibt einige Dinge, die der Fahrzeuginhaber nach Angaben des ADAC bei einer Fahrgemeinschaft beachten sollte:

  • Den Benzinverbrauch und die monatlichen Betriebskosten wie Reparaturen, Inspektion und Reifenverschleiß zusammenfassen und dadurch die Kostenbeteiligung der Mitfahrer ausrechnen.
  • Am besten ein Fahrtenbuch führen. Es erleichtert die gerechte Verteilung der Kosten am Monatsende.
  • Die Umwegkilometer können steuerlich geltend gemacht werden. Wechselt sich die Fahrgemeinschaft regelmäßig ab, kann jeder Fahrer seine Umwegkilometer für das Einsammeln der Mitfahrer als Werbungskosten absetzen.
  • Aufgepasst, wer seinen Mitfahrern mehr als die eigentlichen Betriebskosten des Autos berechnet. Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls kann die Versicherung wegen gewinnorientierter Nutzung bis zu 5.000 Mark verlangen.
  • Unbedingt den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag überprüfen, ob er Vereinbarungen enthält, die bei Bildung einer Fahrgemeinschaft geändert werden müssen.
  • Zusätzlich sollte die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung auf unbegrenzte Höhe abgeschlossen sein oder dahingehend erhöht werden. Sie kommt nämlich bei Unfällen für die Regulierung der Ansprüche von verletzten Mitfahrern auf.
Die Broschüre "Fahrgemeinschaft im Berufsverkehr" ist in den ADAC-Geschäftsstellen erhältlich.

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