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Auch
Umwegkilometer von der Steuer absetzen
München, 22. Mai 2000 –
Kraftstoffpreise von deutlich über
zwei Mark reißen derzeit große Löcher in die Taschen der Autofahrer. Um
die Preiserhöhungen durch die Mineralölkonzerne zumindest teilweise
aufzufangen, bietet es sich unter anderem an, Fahrgemeinschaften zu gründen.
Es gibt einige Dinge, die der Fahrzeuginhaber nach Angaben des ADAC bei
einer Fahrgemeinschaft beachten sollte:
- Den Benzinverbrauch und die monatlichen Betriebskosten wie
Reparaturen, Inspektion und Reifenverschleiß zusammenfassen und
dadurch die Kostenbeteiligung der Mitfahrer ausrechnen.
- Am besten ein Fahrtenbuch führen. Es erleichtert die gerechte
Verteilung der Kosten am Monatsende.
- Die Umwegkilometer können steuerlich geltend gemacht werden.
Wechselt sich die Fahrgemeinschaft regelmäßig ab, kann jeder Fahrer
seine Umwegkilometer für das Einsammeln der Mitfahrer als
Werbungskosten absetzen.
- Aufgepasst, wer seinen Mitfahrern mehr als die eigentlichen
Betriebskosten des Autos berechnet. Im Falle eines selbstverschuldeten
Unfalls kann die Versicherung wegen gewinnorientierter Nutzung bis zu
5.000 Mark verlangen.
- Unbedingt den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag überprüfen, ob
er Vereinbarungen enthält, die bei Bildung einer Fahrgemeinschaft geändert
werden müssen.
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Zusätzlich sollte die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung auf
unbegrenzte Höhe abgeschlossen sein oder dahingehend erhöht werden. Sie
kommt nämlich bei Unfällen für die Regulierung der Ansprüche von
verletzten Mitfahrern auf.
Die Broschüre "Fahrgemeinschaft im Berufsverkehr" ist in den
ADAC-Geschäftsstellen erhältlich.
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