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Auslandsurlaub: Grüne Versicherungskarte nicht vergessen |
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In Polen
beispielsweise 1.500 Mark Geldbuße München, 7. Juli 2000 – Bei Auslandsreisen mit dem Auto sollte die Grüne Versicherungskarte auf keinen Fall fehlen. Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass dieses Dokument als Nachweis der Haftpflichtversicherung in folgenden zwölf Ländern zwingend vorgeschrieben ist: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Lettland, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, die Türkei und Zypern. Auf keinen Fall vergessen sollte man die Grüne Karte auch bei Autoreisen nach Tschechien. Kommt es nämlich in diesem Land zu einem Unfall, muss die Grüne Versicherungskarte vorgelegt werden. Besonders unangenehm kann es werden, wenn die Grüne Karte bei Polen-Reisen vergessen wird. Wer in diesem osteuropäischen Land ohne Versicherungsnachweis (eine Zusatzversicherung kann auch an der polnischen Grenze abgeschlossen werden) angetroffen wird, muss mit einer Geldbuße von umgerechnet 1.500 Mark rechnen. Auch wenn in den meisten europäischen Ländern das Autokennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes ausreicht, ist es empfehlenswert, die Grüne Versicherungskarte immer dabei zu haben. So kann es bei Schadensfällen zu Schwierigkeiten kommen, wenn nicht anhand des Dokuments sofort die Versicherungsgesellschaft und die Police-Nummer nachgewiesen werden kann. Autofahrer, die in Länder mit niedrigen gesetzlichen Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung fahren, sollten darüber hinaus eine Kaskoversicherung beziehungsweise einen besonderen Unfall- und Krankenversicherungsschutz für sich und ihre Familie abschließen. Zu diesen Ländern zählen die Türkei sowie einige osteuropäische Länder. Auch in Griechenland, Spanien und in Kroatien ist die Mindesthaftpflichtsumme für Sachschäden relativ niedrig. Zurück |
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