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Tipps für Autofahrer: Mit dem Auto ins Ausland

Wie man Ärger an der Grenze vermeiden kann 

München, 10. April 2000 –
Wer sich für seine Urlaubsfahrt das Auto oder den Wohnwagen eines Freundes ausleiht oder mit dem Firmenwagen auf Geschäftsreise ins Ausland ist, sollte stets eine Vollmacht des Fahrzeughalters dabei haben. Dies gilt laut ADAC auch bei Fahrten in EU-Länder. Eine Vollmacht ist schon deswegen empfehlenswert, weil sie in der Regel ausschließt, dass der Wagen gestohlen wurde. Autourlauber, die mit einem fremden Wagen in die Türkei, nach Polen oder in ein anderes osteuropäisches Land wollen, können ohne diese Vollmacht Schwierigkeiten bekommen, schlimmstenfalls kann ihnen sogar die Weiterreise verweigert werden.

Geliehenes Auto: Vollmacht besorgen!
Vordrucke für eine solche Vollmacht gibt es in allen ADAC-Geschäftsstellen. Der Vollmachtgeber sollte dort persönlich mit Fahrzeugschein, Personalausweis/Reisepass und der ADAC-Clubkarte erscheinen und das Formular unterzeichnen. In der Geschäftsstelle des Automobil-Clubs wird die Vollmacht dann bestätigt, für ADAC-Mitglieder kostenlos.

Eurokennzeichen ersetzt großes D-Schild nicht
Osterurlauber, die mit ihrem Auto in Nicht-EU-Länder reisen, brauchen nach einer Information des ADAC weiterhin das große ovale D-Schild. Das Eurokennzeichen mit dem integrierten kleinen blauen Nationalitätszeichen ersetzt nach einer Verordnung vom November 1998 nur in den 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union das extra D-Schild. Lediglich die Schweiz verzichtet auf das große "D" und toleriert als einziges Nicht-EU-Land das Eurokennzeichen.

Befreit vom großen "D“ sind allerdings auch Autofahrer in EU-Länder nicht, wenn ihr Pkw oder das Motorrad noch das alte Nummernschild ziert. Für das ovale D-Schild sind übrigens eine Breite von 17,5 Zentimeter und eine Höhe von 11,5 Zentimeter vorgeschrieben. Mini-D-Schilder sind ebenso wenig erlaubt, wie D-Schilder mit Stadt- oder Landeswappen.

Wer mit einem alten Nummernschild und ohne extra D-Schild nach Italien fährt, muss dort mit einem Verwarnungsgeld von umgerechnet 120 Mark rechnen. In Österreich kostet das Fahren ohne Nationalitätszeichen 100 bis 500 Schilling (rund 14 bis 70 Mark). Autofahrer, die nur mit dem Eurokennzeichen in unser Nachbar- und Nicht-EU-Land Tschechien reisen, werden in der Regel mit 500 Kronen (knapp 30 Mark) zur Kasse gebeten.


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