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Praktisch für Cabrio- und Motorradfans
München, 10. April 2000 – Kaum blinzelt die Sonne im Frühjahr wieder
öfter durch die Wolkendecke, denken die Besitzer von Cabrios, Motorrädern
und Wohnmobilen schon an die erste Ausfahrt mit ihrem Gefährt. Wer sein
Fahrzeug aber nicht das ganze Jahr über zugelassen hat, dem bleibt vorher
der Weg zur Zulassungsstelle nicht erspart. Außer er besitzt ein
Saisonkennzeichen. Damit entfällt der Gang zur Zulassungsstelle im Frühling
und im Herbst. Der Halter spart damit Zeit und Gebühren und bei der Behörde
reduziert sich der Verwaltungsaufwand. Das Saisonkennzeichen ist daher
insbesondere für Halter von Cabrios, Wohnmobilen, Oldtimern und Krafträdern
eine mittlerweile beliebte Alternative zur herkömmlichen Zulassung.
Gültigkeit
Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist auf
einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens 11 Monate)
begrenzt. Dieser Zeitraum muss bei Beantragung des Kennzeichens festgelegt
werden und ist dann auch für die folgenden Jahre der Zulassung des
Fahrzeugs bindend, sofern der Gültigkeitszeitraum nicht neu beantragt
wird. Will daher zum Beispiel ein Motorradfahrer auf Grund eines sonnigen
Herbstes sein Motorrad in einem Jahr länger als während des
Geltungszeitraums nutzen, ist dies nicht möglich.
Erteilung
Das Saisonkennzeichen wird nur auf Antrag des Fahrzeughalters zugeteilt
und kann nur als Euro-Kennzeichen ausgegeben werden.
Ausgestaltung
Das Saisonkennzeichen enthält zusätzlich zu den Angaben eines normalen
Kennzeichens die Angaben zum Zulassungszeitraum. Dieser wird rechts auf
das Kennzeichen geprägt (z. B. ein Zulassungszeitraum vom 04 bis 10).
Dabei gibt die Zahl oberhalb des Strichs den Monat des Beginns und die
unterhalb des Strichs den Monat an, an dem der Zulassungszeitraum endet.
Sonstige Vorschriften
Auf das Saisonkennzeichen finden sämtliche Vorschriften Anwendung, die für
das normale Kennzeichen gelten. Das Fahrzeug darf nur während des
Zulassungszeitraums im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb gesetzt
oder abgestellt werden.
Versicherungsschutz
Die Ersparnis der jährlichen An- und Abmeldekosten kann beim
Saisonkennzeichen eventuell dadurch zunichte gemacht werden, dass die
Versicherungsprämie bei einigen Versicherern höher ist als bei der jährlichen
An- und Abmeldung mit dem normalen Kennzeichen. So verwenden einzelne
Versicherer derzeit unterschiedliche Prämienberechnungsmodelle bei
Versicherungsverträgen für Saisonkennzeichen.
Unabhängig von der Art der Prämienberechnung
ist aber auch wichtig, ob in den Schadenfreiheitsklassen ab einer
bestimmten Zulassungsdauer des Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen bei
Schadenfreiheit der Rabatt im Folgejahr steigt. Weiterhin bieten einige
Versicherungsgesellschaften Rabattmerkmale wie z.B. Garage, Allein- oder
Wenig-Fahrer auch bei dieser Versicherungsform an, was bei deren
Inanspruchnahme zu einer günstigeren Prämie führen kann.
Es empfiehlt sich daher unbedingt ein Vergleich verschiedener
Versicherungsgesellschaften nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Prämie.
Vielmehr müssen auch genau die Versicherungsbedingungen verglichen
werden, um das günstigste Preis-Leistungsverhältnis
herauszufinden.
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Mit Saisonkennzeichen bliebe der Weg zur
Zulassungsstelle erspart
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