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ADAC: Im Ernstfall drohen bis zu 180 Mark Geldbuße
München,
24. April 2000 – Seit Sommer letzten Jahres müssen Autofahrer in Spanien zwei Warndreiecke im Wagen mitführen. Bei Verstößen drohen auch ausländischen Autofahrern Bußgelder bis zu 15.000 Peseten (rund 180 Mark). Solange die spanischen Behörden von dieser Regelung nicht abrücken, rät der ADAC, sich vor Reiseantritt ein zweites Warndreieck zu besorgen. Ein solches Schild kostet nur etwa ein Zehntel des Höchst-Bußgeldsatzes.
Warndreiecke in Spanien müssen der ECE-Norm Nr. 27 entsprechen. Ob sie amtlich geprüft sind, erkennt man an einer Gravur am Schild selbst. Die Warndreiecke müssen auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr jeweils vor und hinter dem liegen gebliebenen Fahrzeug aufgestellt werden. In Einbahnstraßen genügt ein einzelnes Warnschild.
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